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Wassergebühren

Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren und Verbrauchsgebühren.

Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben.

Die Grundgebühr beträgt bei einer Zählergröße

bisQn2,5m³bzw. Q34m³14,00€/Monat
bisQn6m³bzw. Q310m³35,00€/Monat
bisQn10m³bzw. Q316m³56,00€/Monat
bisQn15m³bzw. Q325m³87,50€/Monat
überQn15m³bzw. Q325m³218,75€/Monat


Die Größe des Wasserzählers richtet sich nach dem Wasserbedarf des Abnehmers.
In einem Wohnhaus wird in der Regel die Zählergröße bis Qn 2,5 m³ bzw. Q3 4 m³ installiert.

Die Grundgebühr für Bauwasserzähler und sonstige bewegliche Zähler beträgt 30,00 €/Monat.

Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge berechnet. Sie beträgt 2,42 € pro Kubikmeter.

Die Verbrauchsgebühr für Bauwasser beträgt 3,42 € pro Kubikmeter.

Zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.

Auf die Wassergebühren werden zum 31. März, 30. Juni und 30. September jeden Jahres Vorauszahlungen erhoben. Am Jahresende erfolgt die Ablesung des Wasserzählers, als Grundlage für die Jahresabrechnung.

Weitere Informationen über die Wassergebühren entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS / WAS).

Herstellungsbeiträge

Der Zweckverband erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. Unter Wasserversorgungseinrichtung sind sämtliche Anlagen im öffentlichen Grund zur Wassergewinnung, Wasserspeicherung und Wasserverteilung zu verstehen.
Beim Herstellungsbeitrag handelt es sich um eine einmalige Zahlung.

Der Beitrag beträgt

pro m²Grundstücksfläche
1,00 €
pro m²
Geschossfläche
7,70 €


Zu den Beiträgen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.

Weitere Informationen über die Herstellungsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS / WAS).

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